Empfehlungsprogramm und Einsatz von Supabase
Im Rahmen unseres Empfehlungsprogramms verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Empfehlungen eindeutig zuordnen, den Erfolg einer Empfehlung nachvollziehen und gegebenenfalls eine Empfehlungsprämie bereitstellen zu können.
Hierbei können insbesondere die E-Mail-Adresse des Empfehlungsgebers, eine automatisch erzeugte Empfehlungs-ID, die E-Mail-Adresse der empfohlenen Person, die Zuordnung zwischen Empfehlungsgeber und empfohlener Person, Zeitpunkte sowie Informationen zum Status der Empfehlung und der Prämie verarbeitet werden.
Für die technische Bereitstellung und Verwaltung des Empfehlungsprogramms nutzen wir Supabase. Supabase stellt hierfür insbesondere Datenbank- und serverseitige Funktionen bereit. Die primäre Datenbank unseres Projekts wird in der EU-Region West (Irland) betrieben.
Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung und Verwaltung des Empfehlungsprogramms. Soweit die Verarbeitung für die Teilnahme und Abwicklung des Empfehlungsprogramms erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit die Verarbeitung der ordnungsgemäßen Verwaltung, Nachweisbarkeit und Verhinderung eines Missbrauchs des Empfehlungsprogramms dient, erfolgt sie auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Durchführung und Abwicklung des Empfehlungsprogramms sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten erforderlich sind. Entfällt der Verarbeitungszweck und bestehen keine gesetzlichen oder sonstigen berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung, werden die Daten gelöscht.
Kommt aus einer Empfehlung kein Vertragsabschluss zustande, werden die für die Zuordnung der Empfehlung gespeicherten personenbezogenen Daten grundsätzlich spätestens 12 Monate nach der Empfehlung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Gründe für eine längere Speicherung bestehen.